Für die Zielsetzung einer weitgehenden Selbstbestimmung ist es erforderlich, dass Menschen mit Beeinträchtigung ihre eigenen Bedürfnisse und Interessen umfassend kennen und lernen, diese in den verschiedenen Lebensbereichen selbstverantwortlich einzubringen und zu vertreten.
Zur Vertretung der Interessen und Rechte der Mitarbeiter mit Beeinträchtigung gegenüber der Werkstattleitung sieht die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) die Einrichtung eines Werkstattrates vor.
Auch in unseren Werkstätten gibt es einen Werkstattrat, dessen Mitglieder für einen festgelegten Zeitraum von vier Jahren gewählt werden und der unter anderem in folgenden Angelegenheiten ein Mitwirkungsrecht hat:
Die Mitglieder des Werkstattrates werden bei der Bewältigung ihrer Aufgaben von einer von ihnen gewählten Vertrauensperson unterstützt.
Lena Hauser
Alexandra Dickler
Harald Böhner
Frauenbeauftragte: Zuhal Topcu (Stellvertreterin: Lena Hauser)
Nicolas Starost
Sabine Dingeldein
Martin Hermann
Frauenbeauftragte: Tatjana Stöffler (Stellvertreterin: Bettina Amjad)
Lea Schnitzler
Klaus Hiltmann
Andreas Vosloh
Frauenbeauftragte: Lea Schnitzler
Behindertenhilfe Bergstrasse
gemeinnützige GmbH
Darmstädter Straße 150
64625 Bensheim