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Inklusion im Beruf kann funktionieren

03.12.2019

Inklusion im Beruf kann funktionieren

Die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein zentraler Punkt, der mit dem neuen Bundesteilhabegesetz verabschiedet wurde. Ein wesentliches Ziel des Gesetzgebers ist dabei, Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Zu diesem Zweck wurde unter anderem das sogenannte "Budget für Arbeit" eingeführt. Hierbei erhalten Arbeitgeber, die Menschen mit einer schweren Behinderung einstellen, Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent. Und tatsächlich sanken die Zahlen der Nichterwerbstätigen mit schweren Behinderungen in den letzten Jahren langsam aber stetig. Das ist erstmal eine gute Nachricht.

Auch die Behindertenhilfe Bergstrasse (bhb) ist seit vielen Jahren bestrebt, die berufliche Eingliederung ihrer Klienten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Innerhalb der bhb haben alle angebotenen beruflichen und persönlichen Bildungsmaßnahmen das Ziel, den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Für die Realisierung von konkreten Integrationsmaßnahmen, wurde bereits im Jahr 2003 der „Fachdienst für berufliche Integration“ eingerichtet. Dieser hat das Ziel, diejenigen Mitarbeiter, die den selbstbestimmten Wunsch der beruflichen Inklusion haben, gezielt zu fördern und bei der beruflichen Teilhabe am Arbeitsleben umfassend zu begleiten und zu beraten. In der Theorie klingt das nach einer wertvollen Maßnahme - in der Praxis ist diese Aufgabe jedoch nicht immer so leicht zu erfüllen.

 

Vielfältige Gründe für dürftige Eingliederungsquoten

Monika Helfert, Claus Maier und Maurice Howorka vom Fachdienst für berufliche Integration stellen in der Regel den ersten Kontakt zum Arbeitsmarkt her. Nach einem bis zu dreimonatigen Praktikum entscheidet sich, ob unter Umständen ein sogenannter betriebsintegrierter Beschäftigungsplatz zustande kommt. Etwa 80 solcher betriebsintegrierten Beschäftigungsplätze wurden in den letzten 16 Jahren geschaffen, in denen die Mitarbeiter zwar weiterhin in der Werkstatt beschäftigt bleiben, ihre Arbeit allerdings in einem Unternehmen außerhalb der bhb verrichten. Das langfristige Ziel einer solchen Maßnahme ist dabei immer die Übernahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis.

Einige dieser betriebsintegrierten Beschäftigungsplätze enden jedoch bereits nach kurzer Zeit und viele kommen erst gar nicht erst zustande. Warum ist das so?
Die Gründe dafür sind vielfältig. Laut Claus Maier reichen die Ursachen von allgemeinen Produktionsausgliederung ins Ausland, über Betriebsschließungen bis hin zur mangelnden fachlichen und persönlichen Passung zwischen Klient und Arbeitgeber  [...]

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