24.03.2020
Zweiten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 23. März 2020 liegt vor.
Liebe Mitarbeiter, liebe Angehörige und gesetzlichen Betreuer,
mit der „Zweiten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 23. März 2020“ hat die Landesregierung Hessen endlich – nach vielen Telefongesprächen und Informationsschreiben der Träger sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten in Hessen – ab sofort die Schließung der Werkstätten beschlossen.
Nach dieser Verordnung dürfen Menschen mit Behinderung die Werkstatt sowie die Tagesförderstätte nicht mehr betreten.
Es gibt zwei Ausnahmen:
1. wenn einer der Elternteile oder Angehörigen im Haushalt den Funktionsgruppen zugehört (analog der Schulschließungen) oder
2. wenn der Betreuungs- und Pflegeaufwand so hoch ist, dass er im häuslichen Rahmen nicht erfolgen kann.
Falls Ihre Familie zu einer dieser Ausnahmen zählt, dann melden Sie sich bitte in Ihrer zuständigen Werkstatt, damit wir eine Notbetreuung organisieren können.
Die gesamte Verordnung können Sie unter diesem Anschreiben nachlesen; darin sind auch die Personengruppen der Funktionsträger unter § 2 (2) aufgezählt.
Die Verordnung gilt vorerst bis zum 19.04.2020.
Wir werden Sie zu gegebener Zeit informieren, wie es ab dem 20.04.2020 weitergeht.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit und Besonnenheit in dieser herausfordernden Zeit.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Behindertenhilfe Bergstrasse
gemeinnützige GmbH
Darmstädter Straße 150
64625 Bensheim