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Die Geschäftsführung im Interview

03.04.2020

Die Geschäftsführung im Interview

Christian Dreiss von der Behindertenhilfe Bergstraße muss sich um Notbetreuung und Lohnfortzahlung kümmern: „Die Folgen sind nicht absehbar“

Die Behindertenhilfe Bergstraße ist einer der großen Arbeitgeber des Kreises und bietet 600 Menschen mit Beeinträchtigung und circa 350 Angestellten in drei Werkstätten Teilhabe am Arbeitsleben. Am Montag vor einer Woche wurde den Werkstätten aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus durch eine Verordnung des hessischen Sozialministeriums ein Betretungsverbot für Menschen mit Behinderung erteilt, da sie zur Risikogruppe zählen. Wir haben mit Geschäftsführer Christian Dreiss gesprochen.

Herr Dreiss, Sie hatten geöffnet, während Schulen und Kindergärten bereits per Verordnung geschlossen waren. Warum?

Ja, weil diese Verordnung nicht für uns gilt. Werkstätten sind ein Bestandteil des inklusiven Arbeitsmarktes. Wir haben ein Leistungserbringungsgebot gegenüber der Kostenträgerschaft und unseren Menschen mit Behinderung.
Am Freitag, 13. März, haben wir das Gesundheitsamt des Kreises angeschrieben, dass es sich hier um einen Personenkreis handelt, der besonders geschützt werden muss. In der kommenden Woche haben wir schon gesagt: „Wer zu Hause bleiben kann und wo die Betreuung zu Hause gesichert ist, der sollte zu Hause bleiben.“ Das galt auch für unsere Bewohner. Ab Dienstag waren die Werkstätten mehr als halb leer. Hessen war das letzte Bundesland, das die Verordnung am Montag darauf für Werkstätten und Tagesförderstätten erlassen hat.
Dies gilt nicht für Mitarbeiter der Außenarbeitsplätze, wenn die Menschen nicht gefährdet sind.

[...]

- Auszug aus dem Interview im Starkenburger Echo mit Chistian Dreiss am 03.04.2020

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