17.04.2020
Brief an die bhb-Mitarbeiter und ihre Angehörigen zum Betretungsverbot der Werkstätten und Tagesförderstätten
Liebe Mitarbeiter, liebe Angehörige und gesetzliche Betreuer,
mit Schreiben vom 24. März hatten wir Sie auf die Verordnung der hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus hingewiesen. Seitdem gilt das Betretungsverbot unser Werkstätten und Tagesförderstätten bis zunächst 17. April 2020.
Am 15.04.2020 wurde von der Bundeskanzlerin und den
Regierungschefs der Bundesländer
verkündet, die Beschränkung des öffentlichen Lebens weiterhin bis zum 3. Mai zu
verlängern.
Wir müssen davon ausgehen, dass das Betretungsverbot unserer
Einrichtungen damit auch bis mindestens zum 3. Mai gilt. Eine entsprechende
Information durch die Landesregierung steht allerdings noch aus.
Werkstätten und Tagesförderstätten der bhb
werden also am Montag nicht geöffnet sein.
Über den weiteren Verlauf werden wir
Sie per Post und hier auf unserer Internetseite informieren, sobald genauere Informationen vorliegen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Behindertenhilfe
Bergstrasse
gemeinnützige
GmbH
Behindertenhilfe Bergstrasse
gemeinnützige GmbH
Darmstädter Straße 150
64625 Bensheim