08.05.2020
Wie uns das Hessische Ministerium für Arbeit und Soziales (HMSI) mitgeteilt hat, werden die Betretungsverbote für Werkstätten, Tagesstätten und Tagesförderstätten in Hessen ab dem 11.05.2020 bis zum 05.06.2020 verlängert.
Die Verordnung, die am 09.05.2020 veröffentlicht werden soll, wird zwei Änderungen für Werkstätten enthalten:
Zum einen wird das Betretungsverbot für Menschen mit Behinderungen aufgehoben, die in besonderen Wohnformen leben, die räumlich unmittelbar mit Werkstätten oder Tagesförderstätten verbunden sind, solange sich in diesen Räumen keine anderen Menschen mit Behinderungen (aus anderen Wohnformen) aufhalten.
Zum anderen werden sogenannte systemrelevante Bereiche vom Betretungsverbot ausgenommen. Konkret handelt es sich um folgende Bereiche:
Diese Ausnahmen gelten nicht für Menschen, die den Risikogruppen angehören oder älter als 60 Jahre sind.
In allen genannten Bereichen müssen die Mindestabstandsregeln eingehalten und Hygienekonzepte entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes umgesetzt werden.
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