22.06.2020
Offizielles Anschreiben zu den gelockerten Besuchsmöglichkeiten in unseren Wohnhäusern ab dem 22. Juni 2020
Besuche in den Einrichtungen
Liebe Angehörige und gesetzliche Betreuer,
Sie haben wahrscheinlich bereits gehört dass der Bund sowie das Land Hessen weitere Lockerungen in der Corona-Pandemie beschlossen haben.
Dazu gehört auch eine Erweiterung der Besuchsmöglichkeiten in unseren Wohnhäusern.
Wie Sie alle wissen sind wir in unseren Häusern äußerst bemüht, eine Infektion mit Covid-19 zu verhindern – ab dem 22.06.2020 sind Besuche daher unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Eine weitere Lockerung ist, dass Bewohnerinnen und Bewohner unter Beachtung der o. g. Regelungen sich z. B. zum Spazierengehen auch mit ihren Angehörigen oder anderen Personen treffen können. Das gilt auch für Personen, die im Rollstuhl sitzen und von ihren Angehörigen oder anderen Personen z. B. für einen Spaziergang abgeholt werden.
Auch hierbei sind die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Hygiene (1,5m Abstand und Tragen von Mundschutz) bei jeglichen Zusammentreffen zu beachten und von Ihnen zu bestätigen.
Generell rate ich dazu, weiterhin Telefonate und Videotelefonie zu nutzen um in Kontakt zu bleiben – dies schützt Sie, Ihre Angehörigen und uns alle.
Die Inkubationszeit des Virus kann bis zu 14 Tagen betragen.
Das bedeutet, auch wenn wir heute noch keinen Ausbruch der Infektion verzeichnen, könnte es sein dass das Virus von Menschen getragen und verbreitet wird und zu einem späteren Zeitpunkt ausbricht. Das könnte auch Sie treffen.
Bitte gehen Sie im Interesse aller besonnen mit den Lockerungen um. Ich danke Ihnen für Ihre Mitwirkung und wünsche Ihnen gute Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen
Behindertenhilfe Bergstrasse gemeinnützige GmbH
Behindertenhilfe Bergstrasse
gemeinnützige GmbH
Darmstädter Straße 150
64625 Bensheim