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Besuche in den Wohnhäusern

22.06.2020

Besuche in den Wohnhäusern

Offizielles Anschreiben zu den gelockerten Besuchsmöglichkeiten in unseren Wohnhäusern ab dem 22. Juni 2020



Besuche in den Einrichtungen

 

Liebe Angehörige und gesetzliche Betreuer,

 

Sie haben wahrscheinlich bereits gehört dass der Bund sowie das Land Hessen weitere Lockerungen in der Corona-Pandemie beschlossen haben.

Dazu gehört auch eine Erweiterung der Besuchsmöglichkeiten in unseren Wohnhäusern.

 

Wie Sie alle wissen sind wir in unseren Häusern äußerst bemüht, eine Infektion mit Covid-19 zu verhindern – ab dem 22.06.2020 sind Besuche daher unter folgenden Voraussetzungen möglich:

 

  • Aufgrund der räumlichen und personellen Gegebenheiten steuern wir die Besucheranzahl hinsichtlich der einzuhaltenden Schutzmaßnahmen – daher ist ein Besuch telefonisch bei der jeweiligen Heim-/ Hausleitung anzumelden. Diese vergibt verbindliche Termine für die Besuche.
  • Es ist eine Besuchsperson pro BewohnerIn erlaubt. Der Besuch ist nur in den ausgewiesenen Besucherbereichen erlaubt. Bei gutem Wetter finden die Besuche im Freien statt.
  • Sie müssen zu jeder Zeit mindestens 1,5m Abstand zur besuchten Person einhalten.
  • Sie müssen immer einen Mund­Nasen­Schutz tragen.
  • Sie müssen den Weisungen des Personals bezüglich der angeordneten Hygieneregeln (Desinfektion, Tragen von Schutz-kleidung usw.) nachkommen.
  • Sie müssen frei von Symptomen einer Atemwegserkrankung sein.
  • Sie werden bei Ankunft in die Schutzmaßnahmen unterwiesen und müssen dies mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
  • Wir erfassen weiterhin Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Datum und Zeitdauer Ihres Besuchs). Diese Daten werden nach einem Monat gelöscht. Sollte es zu einer Infektion kommen, müssen wir diese Daten an das Gesundheitsamt übermitteln.
  • Sollte an einzelnen Tagen unabhängig von einer grundsätzlichen Beschränkung eine Einschränkung der Besuche durch ein akut auftretendes Ereignis erforderlich sein (z. B. plötzlich auftretender Krankenstand), kann die Einrichtungsleitung in diesen Fällen den Besuch kurzfristig absagen.

 

Eine weitere Lockerung ist, dass Bewohnerinnen und Bewohner unter Beachtung der o. g. Regelungen sich z. B. zum Spazierengehen auch mit ihren Angehörigen oder anderen Personen treffen können. Das gilt auch für Personen, die im Rollstuhl sitzen und von ihren Angehörigen oder anderen Personen z. B. für einen Spaziergang abgeholt werden.  

 

Auch hierbei sind die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Hygiene (1,5m Abstand und Tragen von Mundschutz) bei jeglichen Zusammentreffen zu beachten und von Ihnen zu bestätigen.  

 

Generell rate ich dazu, weiterhin Telefonate und Videotelefonie zu nutzen um in Kontakt zu bleiben – dies schützt Sie, Ihre Angehörigen und uns alle.

Die Inkubationszeit des Virus kann bis zu 14 Tagen betragen.

Das bedeutet, auch wenn wir heute noch keinen Ausbruch der Infektion verzeichnen, könnte es sein dass das Virus von Menschen getragen und verbreitet wird und zu einem späteren Zeitpunkt ausbricht. Das könnte auch Sie treffen.

 

Bitte gehen Sie im Interesse aller besonnen mit den Lockerungen um. Ich danke Ihnen für Ihre Mitwirkung und wünsche Ihnen gute Gesundheit!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Behindertenhilfe Bergstrasse gemeinnützige GmbH



Kathrin Pieroth Gesamtleitung Wohnen
Kathrin Pieroth
Gesamtleitung Wohnen

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