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Ab sofort: Aufhebung der Betretungsverbote

06.07.2020

Ab sofort: Aufhebung der Betretungsverbote

Die angekündigten Anpassungen der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus wurden am 03.07.2020 vom hessischen Kabinett beschlossen und treten am 06.07.2020 in Kraft.

Liebe Mitarbeiter,

liebe Angehörige und gesetzliche Betreuer,

nachdem es in der letzten Woche einen Aufschub von entsprechenden Beschlüssen gab, hat das hessische Kabinett nun am Freitag, den 03.07.2020, die bereits für letzte Woche angekündigten Änderungen der Betretungsverbote von Werkstätten und Tagesförderstätten beschlossen. Dies erfolgte im Rahmen der Veröffentlichung der 15. Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus.

Damit ändert sich für Werkstätten, Tagesstätten und Tagesförderstätten ab dem 06.07.2020 Folgendes:

  • Die Betretungsverbote für Werkstätten, Tagesstätten und Tagesförderstätten werden grundsätzlich aufgehoben . Betretungsverbote gelten nur noch, wenn Menschen mit Behinderungen oder Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19 aufweisen oder in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht mehr als 14 Tage vergangen sind.
  • Sollte in einer Werkstatt, Tagesstätte oder Tagesförderstätte ein nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtiges Infektionsgeschehen oder eine bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegen, gilt für diese Einrichtung wieder ein Betretungsverbot.
  • Risikopatienten können, um sich befreien zu lassen, einen formlosen Antrag mit beigelegtem ärztlichen Attest stellen. Das Attest muss bescheinigen, dass diese Person oder eine Person, mit der sie zusammen in einem Haushalt lebt, z.B. aufgrund von Vorerkrankungen oder Einnahme spezieller Medikamente einem großen Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Covid-19-Infektion ausgesetzt ist.
  • Die Werkstätten und Tagesförderstätten sowie die Fahrdienste haben entsprechende Hygienekonzepte und Abstandsregeln erarbeitet.

Damit wir die geforderten Abstandsregeln einhalten können, werden in den Werkstätten der bhb nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig zur Arbeit kommen können. Stattdessen führen wir zunächst ein wochenweises Schichtsystem ein.

Wir arbeiten zurzeit mit den Kolleginnen und Kollegen weiter an der Anpassung der Konzepte, um die aktuell geforderten Hygienestandards einzuhalten und so einer eventuellen Verbreitung des Virus entgegenzuwirken. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zwischen dem Wunsch, allen ein Angebot zu machen, und der Einhaltung der strengen Vorgaben gute Lösungen erarbeiten wollen, die in verschiedenen Bereichen (Pausenzeiten, Abfahrtszeiten, Werkstattöffnungen) zu Abweichungen des gewohnten Rhythmus führen können.

Ihre zuständige Werkstatt wird sich persönlich bei Ihnen melden, um zu besprechen, wie es für Sie ab kommender Woche weitergeht.

Die Lesefassung der 15. Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus der Landesregierung Hessen können Sie hier herunterladen.


Wir wünschen Ihnen bis dahin alles Gute!

 Bleiben Sie gesund!

Karner Kersjes Dörsam

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gemeinnützige GmbH

Darmstädter Straße 150

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