06.07.2020
Die angekündigten Anpassungen der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus wurden am 03.07.2020 vom hessischen Kabinett beschlossen und treten am 06.07.2020 in Kraft.
Liebe Mitarbeiter,
liebe Angehörige und gesetzliche Betreuer,
nachdem es in der letzten Woche einen Aufschub von entsprechenden Beschlüssen gab, hat das hessische Kabinett nun am Freitag, den 03.07.2020, die bereits für letzte Woche angekündigten Änderungen der Betretungsverbote von Werkstätten und Tagesförderstätten beschlossen. Dies erfolgte im Rahmen der Veröffentlichung der 15. Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus.
Damit ändert sich für Werkstätten, Tagesstätten und Tagesförderstätten ab dem 06.07.2020 Folgendes:
Damit wir die geforderten Abstandsregeln einhalten können, werden in den Werkstätten der bhb nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig zur Arbeit kommen können. Stattdessen führen wir zunächst ein wochenweises Schichtsystem ein.
Wir arbeiten zurzeit mit den Kolleginnen und Kollegen weiter an der Anpassung der Konzepte, um die aktuell geforderten Hygienestandards einzuhalten und so einer eventuellen Verbreitung des Virus entgegenzuwirken. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zwischen dem Wunsch, allen ein Angebot zu machen, und der Einhaltung der strengen Vorgaben gute Lösungen erarbeiten wollen, die in verschiedenen Bereichen (Pausenzeiten, Abfahrtszeiten, Werkstattöffnungen) zu Abweichungen des gewohnten Rhythmus führen können.
Ihre zuständige Werkstatt wird sich persönlich bei Ihnen melden, um zu besprechen, wie es für Sie ab kommender Woche weitergeht.
Die Lesefassung der 15. Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus der Landesregierung Hessen können Sie hier herunterladen.
Wir wünschen Ihnen bis dahin alles Gute!
Bleiben Sie gesund!
Behindertenhilfe Bergstrasse
gemeinnützige GmbH
Darmstädter Straße 150
64625 Bensheim