Impressum

Verantwortlich für diese Website:

Behindertenhilfe Bergstrasse gemeinnützige GmbH
Darmstädter Straße 150
64625 Bensheim

Tel. 06251 7006-0
Fax 06251 7006-43

nfbh-bd

Geschäftsführer: Christian Dreiss, Dr. Gregor Larbig
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Christian Engelhardt, Landrat
Sitz der Gesellschaft: Bensheim

Registergericht: Amtsgericht Darmstadt
Registernummer: HRB 25235
Umsatzsteuer-ID: DE 210548629
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008
DQS GmbH Zertifikat-Reg.-Nr.: 062545

Rechnungsadresse:

Behindertenhilfe Bergstrasse gemeinnützige GmbH
Europa Allee 7-9
64625 Bensheim

Webdesign:

www.come-to-web.de

Haftungsausschluss

Die bereitgestellten Informationen auf dieser Website wurden sorgfältig geprüft und werden regelmäßig aktualisiert. Jedoch kann keine Haftung oder Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind. Dies gilt insbesondere für alle Links zu anderen Websites, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird. Alle Angaben könne ohne vorherige Ankündigung geändert, entfernt oder ergänzt werden. Weder die Veröffentlichung noch ihr Inhalt dürfen ohne die vorherige ausdrückliche Genehmigung der Behindertenhilfe Bergstrasse gemeinnützige GmbH auf irgendeine Art verändert oder an Dritte verteilt oder übermittelt werden.

Weitere Hinweise

Die bhb ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Um die Lesbarkeit zu vereinfachen wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

Rechtliche Grundlagen

Die Behindertenhilfe Bergstrasse gemeinnützige GmbH hat ihren Sitz in Bensheim und ist im Kreis Bergstraße für Menschen mit Behinderung zuständig. Sie dient ausschließlich einem gemeinnützigen Zweck. Rechtsgrundlage ist der Gesellschaftervertrag vom 1. August 2000.

Weitere Rechtsgrundlagen:

Sozialgesetzbuch SGB IX - Teil 1, Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen

Sozialgesetzbuch SGB IX - Teil 2, Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)

Mitwirkungsverordnung (WMVO)

Werkstättenverordnung (WVO) 

Heimgesetz

Im Bereich der Produktion bewegen wir uns im gleichen rechtlichen Umfeld wie alle privatwirtschaftlichen Unternehmen.

Bitte beachten Sie auch unsere AGB.

Da wir eine gemeinnützige GmbH sind, können wir unsere Leistungen zu einem verminderten Umsatzsteuersatz von 7 % anbieten.

Prävention

Die Behindertenhilfe Bergstrasse gGmbH (bhb) lehnt Gewalt als Strategie zur Durchsetzung von Interessen grundlegend und in jeder Form ab. Um Gefährdungs- und Gewaltrisiken aufzudecken, zu bearbeiten und zu reduzieren, wurden konkrete Konzepte und Handlungsanleitungen zur Prävention und zum Umgang mit jeglicher Form der Gewalt in einem Präventionsschutzkonzept zusammengefasst und mit der Verankerung in das interne Qualitätsmanagements in einen verbindlichen Rahmen gesetzt.

Präventionsschutzkonzept der bhb - Stand Mai 2021