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Jeder Mitarbeiter mit Beeinträchtigung im Arbeitsbereich ist sozialversichert und erhält Lohn. Das Lohnsystem der Behindertenhilfe Bergstrasse ist die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 219 und 221 SGB IX sowie des § 12 der Werkstättenverordnung.
Ein besonderes Ziel der Rehabilitationsbemühungen der Werkstätten ist es, Werkstattbeschäftigte auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Dafür gibt es bei uns den Fachdienst für berufliche Integration. Dieser stellt den Kontakt zum Arbeitsmarkt her, fördert und begleitet unsere Mitarbeiter bei Praktika und Eingliederungsmaßnahmen.
Für jeden Mitarbeiter werden halbjährlich individuelle Förderpläne erstellt, in denen Ziele und Methoden zur Qualifizierung festgelegt werden. Diese Ziele werden in einem halbjährlichen Rhythmus überprüft.