Geldauflagen und Bußgelder, die von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten zugewiesen werden, sind für die Behindertenhilfe Bergstrasse eine wichtige Unterstützung. In der „Liste gemeinnütziger Einrichtungen für die Zuwendung von Geldbeträgen“ des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sind wir unter der Listennummer 521 geführt.
Die eingehenden Beträge kommen unserem aktuellen Projekt zugute.
Verwaltung der Geldauflagen
Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Sie haben von einem Amtsgericht oder einer Staatsanwaltschaft die Auflage erhalten, an die Behindertenhilfe Bergstrasse eine Zahlung zu leisten? Dann möchten wir Sie bitten, die unten stehende Bankverbindung für Geldauflagen zu verwenden.
Bitte geben Sie im Verwendungszweck das Aktenzeichen an. Nur dann können wir gewährleisten, die zuständige Behörde über den Zahlungseingang zu informieren. Eine Spendenbescheinigung können wir nicht ausstellen. Zahlungen im Rahmen einer Geldauflage/eines Bußgeldes gelten nach dem Spendengesetz nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende. Bei Rückfragen zu Ihrer Zahlungsfrist oder dem Wunsch nach Ratenzahlung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde. Es ist uns leider nicht erlaubt, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen.
Behindertenhilfe Bergstrasse
gemeinnützige GmbH
Darmstädter Straße 150
64625 Bensheim