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Einrichtungsbeirat

Mitwirkung im Einrichtungsbeirat des Wohnbereichs

Einrichtungsbeiräte sollen nach der Heimmitwirkungsverordnung (HeimmitwV) und dem Heimgesetz (HeimG)  die Mitwirkungsmöglichkeiten und -rechte von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung verbessern. An unseren Standorten gibt es einen Einrichtungsbeirat, der aus je fünf Menschen mit Beeinträchtigung besteht. Gewählt werden die Beiräte in einem festgelegten Zeitraum von vier Jahren. Wahlberechtigt sind alle Bewohner, unabhängig vom Grad ihrer Beeinträchtigung.  

Der Einrichtungsbeirat trifft sich in vierwöchigen Abständen. Dadurch ist die Chance gegeben, dass sich dieser zu einem Instrument entwickelt, mit dessen Hilfe die Bewohner verstärkt versuchen, die Gestaltung ihres Lebensalltags möglichst eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen.

Der Beirat hat unter anderem in folgenden Angelegenheiten ein Mitwirkungsrecht:

  • Heimordnung
  • Unfallschutz
  • Änderung der Entgelte
  • Freizeit und soziale Aktivitäten
  • Alltagsgestaltung
  • Unterkunft, Betreuung und Verpflegung
  • Maßnahmen zur Förderung der Betreuungsqualität
  • Leistungs-, Qualitäts-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern

Die Mitglieder des Einrichtungsbeirates werden bei der Bewältigung ihrer Aufgaben von einer von ihnen gewählten Vertrauensperson unterstützt.

 

Heimbeirat Bensheim
Heimbeirat Fürth
 
 
 
 
 

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Kontakt

Behindertenhilfe Bergstrasse
gemeinnützige GmbH

Darmstädter Straße 150

64625 Bensheim