Einrichtungsbeirat des Wohnbereichs

Einrichtungsbeiräte sollen nach der Heimmitwirkungsverordnung (HeimmitwV) und dem Heimgesetz (HeimG) die Mitwirkungsmöglichkeiten und -rechte von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung verbessern. An unseren Standorten gibt es einen Einrichtungsbeirat, der aus je fünf Menschen mit Beeinträchtigung besteht. 

Gewählt werden die Beiräte in einem festgelegten Zeitraum von vier Jahren. Wahlberechtigt sind alle Bewohner unabhängig vom Grad ihrer Beeinträchtigung.

Der Einrichtungsbeirat trifft sich in vierwöchigen Abständen. Dadurch ist die Chance gegeben, dass sich dieser zu einem Instrument entwickelt, mit dessen Hilfe die Bewohner verstärkt versuchen, die Gestaltung ihres Lebensalltags möglichst eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen.

Der Beirat hat unter anderem in folgenden Angelegenheiten ein Mitwirkungsrecht:

  • Heimordnung
  • Unfallschutz
  • Änderung der Entgelte
  • Freizeit und soziale Aktivitäten
  • Alltagsgestaltung
  • Unterkunft, Betreuung und Verpflegung
  • Maßnahmen zur Förderung der Betreuungsqualität
  • Leistungs-, Qualitäts-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern

Die Mitglieder des Einrichtungsbeirates werden bei der Bewältigung ihrer Aufgaben von einer von ihnen gewählten Vertrauensperson unterstützt.

Unser Einrichtungsbeirat in Auerbach

Thomas Müller

Luisa Platz

Unser Einrichtungsbeirat in Fürth

Ingrid Busalt 

Martina Müller (Frauenbeauftragte)

Rekha Wuttke

Unser Einrichtungsbeirat in Lorsch

Katja Hofmann (Frauenbeauftragte)

Jan Strohmenger

Werkstattrat

Für die Zielsetzung einer weitgehenden Selbstbestimmung ist es erforderlich, dass Menschen mit Beeinträchtigung ihre eigenen Bedürfnisse und Interessen umfassend kennen und lernen, diese in den verschiedenen Lebensbereichen selbstverantwortlich einzubringen und zu vertreten. 

Zur Vertretung der Interessen und Rechte der Mitarbeiter mit Beeinträchtigung gegenüber der Werkstattleitung sieht die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) die Einrichtung eines Werkstattrates vor.

Auch in unseren Werkstätten gibt es einen Werkstattrat, dessen Mitglieder für einen festgelegten Zeitraum von vier Jahren gewählt werden und der unter anderem in folgenden Angelegenheiten ein Mitwirkungsrecht hat:

  • Lohn / Urlaub
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitszeiten / Pausenzeiten
  • Werktstatt-Ordnung
  • Weiterbildung
  • Essen und Getränke
  • Arbeitsräume
  • Änderungen am Werktstattgebäude
  • Feste und Ausflüge

Die Mitglieder des Werkstattrates werden bei der Bewältigung ihrer Aufgaben von einer von ihnen gewählten Vertrauensperson unterstützt.

Unser Werkstattrat in Bensheim

Unser Werkstattrat in Bensheim:

Alexandra Dickler
Lena Hauser
Milton Jaime
Yannick Hein (Nachrücker)

Frauenbeauftragte:
Alexandra Dickler

Tel. 06251 7006-34

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Werkstattrat Bensheim
Werkstattrat Bensheim

Unser Werkstattrat in Fürth

Unser Werkstattrat in Fürth:

Nicolas Starost
Sabine Dingeldein
Martin Hermann

Frauenbeauftragte: 
Bettina Amjad

Tel. 06253 2009-29

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Werkstattrat Fürth
Werkstattrat Fürth

Unser Werkstattrat in Lorsch

Unser Werkstattrat in Lorsch:

Lea Schnitzler
Andreas Vosloh 
Klaus Hiltmann
Fabian Schweizer (Nachrücker)

Frauenbeauftragte:
Lea Schnitzler

Tel. 06251 93685-15

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Werkstattrat Lorsch
Werkstattrat Lorsch