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Wohnen wie es mir gefällt!
Wohnen wie es mir gefällt!
Wohnen wie es mir gefällt!
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Wohnen

Selbst zu entscheiden, wie man wohnt, mit wem man wohnt und wo man wohnt, ist ein wichtiges Recht und Grundbedürfnis des menschlichen Lebens. Wohnen bedeutet, sich zu Hause zu fühlen und befriedigt u. a. Bedürfnisse des Menschen wie Sicherheit, Vertrautheit, Ungestörtheit, Selbstbestimmung und Geborgenheit.

Aufgabe und Ziel der Mitarbeiter der Behindertenhilfe Bergstrasse in ihrer pädagogischen Arbeit ist es, jeden einzelnen Menschen mit Beeinträchtigung zu befähigen, seine Wünsche und Bedürfnisse in diesem Bereich zu erkennen, zu benennen und zu verfolgen. Dabei wird der Mensch mit Beeinträchtigung ganz individuell, unterstützt und begleitet, mit dem Ziel: „Wohnen wie es mir gefällt!“.

Abgestimmt auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Wünsche jedes Menschen bietet die Behindertenhilfe Bergstrasse differenzierte Wohn- und Unterstützungsmöglichkeiten im Landkreis Bergstraße an:

Unsere Wohnangebote bzw. die Unterstützungsleistungen werden kontinuierlich verbessert und ausgebaut. Im Fokus steht dabei die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.


Die wichtigsten Fragen zum Betreuten Wohnen

Kann ich mir aussuchen, wo und mit wem ich wohne?

Jeder Bewohner kann sich selbstverständlich selbst aussuchen, wo und mit wem er wohnen möchte. Das Betreute Wohnen versucht dabei, dem individuellen Wunsch des Menschen mit Beeinträchtigung zu entsprechen. Unsere Bewohner unterliegen dabei auch den Gesetzen des offenen Wohnungsmarktes und Angebot und Nachfrage. So ist es z.B. in Bensheim nicht einfach, bezahlbare Wohnungen für unsere Menschen mit Beeinträchtigung zu finden. Die Wohnungssuche kann deshalb bis zu einem Jahr dauern.

Wie schnell kann ich Unterstützung bekommen?

In der Regel dauert das Aufnahmeverfahren, vom Erstkontakt bis zur Bewilligung der Kostenzusage durch den LWV, zwischen vier und acht Wochen. Wichtig ist, dass es grundsätzlich die Hilfeplankonferenz abzuwarten gilt, bei dem alle Parteien (Mensch mit Beeinträchtigung, LWV und das Betreute Wohnen) den tatsächlichen Umfang der Unterstützung zusammen besprechen. Falls eine akute Notsituation entstanden ist, kann das Betreute Wohnen in Absprache mit dem Kostenträger auch in Vorleistung treten und damit die Betreuung sofort starten.

Was passiert, wenn während der Betreuung ersichtlich wird, dass der Bewohner nicht selbständig im Betreuten Wohnen leben kann?

Die Übergänge der verschiedenen Wohnangebote sind fließend, somit werden mit einem Bewohner, der den Anforderungen des Betreuten Wohnens nicht gerecht wird, Alternativen entwickelt. Alternative Wohnformen mit mehr Betreuung sind z.B. das Stationäre Wohnen   und das   Stationär Begleitete Wohnen .

Bekomme ich eine Wohnung gestellt?

Im Sinne der gleichberechtigten Anerkennung unterstützt das Betreute Wohnen die Bewohner ihre Wohnung selbst anzumieten. Zurzeit leben über die Hälfte aller Menschen mit Beeinträchtigung des Betreuten Wohnens in selbst angemieteten Wohnungen im Kreis Bergstraße. Da sich die Wohnungssuche für unsere Menschen mit Beeinträchtigung als schwierig erweist, besitzt die Behindertenhilfe Bergstrasse eigene Wohnungen, die insgesamt 28 Bewohnern ein Zuhause bietet. Alle Wohnungen sind zurzeit belegt.

Betreuung am Wochenende

Auch am Wochenende ist das Büro stundenweise besetzt. Somit ist gewährleistet, dass man im Notfall einen Betreuer erreicht. Die Wochenend-Dienste werden meist für die Freizeitgestaltung genutzt. Es werden Ausflüge oder sportliche Betätigung angeboten.

Unser aktueller Flyer

Unser aktueller Flyer: Wohnen

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Kontakt

Behindertenhilfe Bergstrasse
gemeinnützige GmbH

Darmstädter Straße 150

64625 Bensheim