Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der URL https://bh-b.de veröffentlichten Webseite der Behindertenhilfe Bergstraße. 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Stadt Lorsch arbeitet daran, die Anforderungen an den jeweils gültigen Standards der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 08.05.2025 bis 10.05.2025 durchgeführten Selbstbewertung. Im Folgenden sind Inhalte und Funktionen aufgeführt, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen.

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalt sind nicht den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • PDF-Dateien, die auf der Webseite zum Download angeboten werden
  • Der Kontrast der Buttons ist teilweise nicht ausreichend. Über den Barrierefrei-Button kann die Seite mit einem höheren Kontrast angeschaut werden.
  • Inhalte in Gebärdensprache sind nicht vorhanden

Unverhältnismäßige Belastung

Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierearmen Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an info@bh-b.de.

Geplante Maßnahmen

Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.

  • pdfs sollen barrierefrei erstellt werden

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.05.2025 erstellt. Sie beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an. Ansprechperson Barrierefreiheit der Behindertenhilfe Bergstraße: 

Claudia Fröhlich
Öffentlichkeitsarbeit/Fundraising
Behindertenhilfe Bergstrasse gemeinnützige GmbH
Darmstädter Straße 150
64625 Bensheim 

06251-7006-25
c.froehlich@bh-b.de

Barriere melden Online-Formular: 

BARRIERE MELDEN 

Barrierefrei-Tool

Über den Barrierefrei-Button rechts oben auf jeder Seite können Sie verschiedene Filter z.B. Kontrastfilter auf die Seite legen und sie damit einfacher lesbar machen.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik 

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration 

Sitz: Regierungspräsidium Gießen 

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten 

Landesbeauftragte für barrierefreie IT 

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle 

Landgraf-Philipp-Platz 1-7 

35390 Gießen 

Telefon: +49 641 303 - 2901 

E-Mail: drchstzngsstll-LBITrpghssnd