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Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich

Eingangsverfahren

Das Eingangsverfahren ist vor die Berufsbildungsmaßnahme geschaltet.

Es dient der Feststellung, ob die WfbM die geeignete Einrichtung für die Teilnahme des Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben ist und dauert in der Regel drei Monate.

Das Eingangsverfahren wird im Berufsbildungsbereich der Werkstätten absolviert. Im Rahmen dessen wird das bestehende Leistungspotential des Maßnahmeteilnehmers festgestellt.

Die gewonnenen Ergebnisse dienen als Grundlage für die weitere berufliche Qualifizierung im Berufsbildungsbereich.


Berufsbildungsbereich

Im Berufsbildungsbereich erhalten Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, sich zu qualifizieren und kontinuierlich beruflich sowie persönlich weiter zu entwickeln. Die Schwerpunkte liegen auf der personenorientierten Maßnahmegestaltung sowie den Eingliederungsmöglichkeiten innerhalb der Werkstatt oder bei Eignung des Maßnahmeteilnehmers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Während der beruflichen Bildung, die über 24 Monate angelegt ist, werden die Maßnahmeteilnehmer in ihrer beruflichen, personalen und lebenspraktischen  Entwicklung soweit qualifiziert, dass eine geeignete Arbeitsmöglichkeit angestrebt und umgesetzt werden kann.


Die Berufsbildungsmaßnahme besteht aus den drei großen Bausteinen:

  • Grundlagenqualifizierung
  • Aufbauende Qualifizierung
  • Praxisnahe Berufsbildung 

Wir informieren Sie gerne persönlich in einem ausführlichen und detaillierten Informationsgespräch nach Terminvereinbarung.


AZAV-Urkunde

AZAV-Urkunde

Berufliche Bildung Lernplattform

Damit unsere Teilnehmer im Berufsbildungsbereich von zu Hause etwas lernen können, haben wir eine Lernplattform eingerichtet.

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Kontakt

Behindertenhilfe Bergstrasse
gemeinnützige GmbH

Darmstädter Straße 150

64625 Bensheim